FAQ
Sie haben eine Frage an uns? Unsere am häufigsten gestellten Fragen haben wir hier für Sie in Kategorieren unterteilt. Falls Ihre Frage doch nicht dabei gewesen sein sollte, können Sie uns gerne eine E-Mail zukommen lassen.
Zur Einrichtung eines Bankeinzuges benötigen wir von Ihnen ein entsprechend ausgefülltes SEPA-Formular im Original von Ihnen unterfertigt übermittelt. Nach Anlage in unserem System erhalten Sie eine Kopie für Ihren Akt retour. Downloadformulare stehen Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Objektadresse auf Ihrer Vorschreibung sowie die Unterscheidung Wohnung und Geschäftslokal.
Bitte laden Sie sich das entsprechende SEPA-Formular von unserer Homepage herunter und schicken uns dieses ausgefüllt unterschrieben und im Original zu.
Die Vorschreibung wird Ihnen jeweils am Monatsende für den kommenden Monat zugeschickt (per Post, per Mail) oder wird in Ihrem Postfach hinterlegt.
Bitte schicken Sie uns ein Mail oder einen Brief und geben Sie uns die Mailadresse bekannt, an welche die monatliche Vorschreibung geschickt werden soll. Mit dem folgenden Monat erfolgt dann die Umstellung auf den Mailversand.
Die Zahlung der Miete ist nicht eingelangt. Bitte prüfen Sie Ihre Überweisungen und kontaktieren Sie uns ggf. bei Fragen direkt per Mail an: office@schneeweiss.at.
Sind Sie Wohnungsmieter / Privatperson, so ist die Miete am 5. des jeweiligen Monats zur Anweisung zu bringen. Firmenkunden haben dafür Sorge zu tragen, dass die Miete jeweils bis zu 5. des entsprechenden Monats bereits am Konto der Hausverwaltung eingelangt ist.
Bitte kontrollieren Sie die Deckung ihres Kontos. Durch eine Rückbuchung eines nicht gedeckten Kontos entstehen Bank-Spesen, die wir Ihnen in Rechnung stellen müssen.
Die Mietvorschreibung kann sich aus mehreren Gründen ändern. Mit Beginn des neuen Kalenderjahres muss/kann eine Anpassung des Betriebskosten Pauschales erfolgen. Im Monat der Betriebskosten Abrechnung des abgelaufenen Jahres haben Sie eine Nachzahlung bzw. auch ein Guthaben und dadurch eine veränderte Miete. Weiters kann sich die Miete durch eine Indexanpassung / Wertsicherung ändern. In allen Fällen erhalten Sie aber immer eine schriftliche Verständigung.
Die Abrechnung der Betriebskosten (gemäß MRG) des abgelaufenen Jahres erfolgt bis spätestens Juni des nachfolgenden Jahres. Sie erhalten die Langfassung sowie Anteilsrechnung bis spätestens Juni des Folgejahres zugeschickt. Die Abrechnung erfolgt dann im übernächsten Monat, somit mit spätestens August des Folgejahres. Die Betriebskostenabrechung trifft den Mieter der seit Abrechungszeitspunkt aktueller Mieter ist. Einerseits hat dieser eine allfällige Betriebskosten Nachzahlung zu begleichen andererseits erhält ein allfälliges guthaben.
Die Miete des laufenden Jahres ändert sich bei Anpassung der Pauschale mit Jänner im Abrechnungsmonat der Betriebskostenabrechnung und allenfalls bei Wertsicherungsanpassung.
Bitte schicken oder bringen Sie uns eine schriftliche von Ihnen persönlich unterfertigte Aufkündigung. Die entsprechenden Kündigungsfristen entnehmen Sie bitte Ihren Mietvertragsunterlagen. Bei Fragen dazu stehen Ihnen unsere Mitarbeiter zur Verfügung.
Der Mietgegenstand ist wie von Ihnen bei Anmietung übernommen geräumt und mit Nachweis der letzten Thermenwartung zurück zu stellen. Sollten Sie bunte / färbige Wände haben, so sind diese weiß zu streichen. Haben Sie die Wände in weißer Farbe gestrichen und liegen nur normale Abnutzungen / Verschmutzungen vor, so müssen diese nicht neu gestrichen werden. Bei Fragen können Sie uns gerne Fotos schicken. Aktuelle Wartungsbelege (Therme, Klimagerät etc.) sind bei Rückstellung vorzulegen. Telefon und Internet müssen zum Zeitpunkt der Übergabe gekündigt sein. Strom und Gas sind NICHT abzumelden (siehe dazu weiter unten).
Die Wohnung wird von der Hausverwaltung zum Kündigungstermin zurückgenommen, besichtigt und ggf. saniert. Erst danach erfolgt die Verwertung über das Maklerbüro. Eine direkte Nachmietersuche durch Sie als Mieter selbst ist nicht möglich.
Unsere Hausverwaltung arbeitet seit vielen Jahren mit den Maklerbüros Brezina und Trimond zusammen. Kontaktdaten sehen Sie auf unserer Homepage.
Waren bei Einzug Herd & Spüle vorhanden, so haben diese bei Auszug aus der Wohnung in funktionsfähigem Zustand zu verbleiben. Die von Ihnen angeschafften Küchenkästchen bzw. Geräte sind zu demontieren und zu entfernen. War bei Einzug eine Kücheneinrichtung vorhanden, so hat diese samt den dazugehörigen Geräten funktionsfähig und gereinigt im Mietgegenstand zu verbleiben. Haben Sie gemäß Mietvertrag eine Sondervereinbarung zu Herd & Spüle abgeschlossen, so möchten wir darauf verweisen und stehen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Bei der Rückstellung des Mietgegenstandes lesen wir die Zählerstände von Strom und Gas gemeinsam mit Ihnen ab. Es wird ein Ummeldeformular verfasst und von uns an die Ummeldestelle des Energieversorgers geschickt. Sie erhalten nach Unterfertigung des Formulars nach Bekanntgabe Ihrer neuen Adresse eine Endabrechnung vom jeweiligen Energieversorger zugeschickt.
Die Wohnung wird nach Rückstellung noch genau kontrolliert. Eine Freigabe erfolgt durch den Verwalter bzw. in Rücksprache mit dem Eigentümer. Die Auszahlung erfolgt innerhalb angemessener Frist auf das von Ihnen bekannt gegebene Konto. Sollten über die normale Abnutzung hinausgehende Schäden im Mietobjekt nach Auszug festgestellt werden, die einen Abzug von der Kaution rechtfertigen, erhalten Sie eine schriftliche Stellungnahme / Endabrechnung dazu übermittelt.
Wir als Hausverwaltung unterfertigen nur den Meldezettel für Sie als Hauptmieter. Für den/die Mitbewohner können Sie als Hauptmieter den Meldezettel unterschreiben.
Bitte kontaktieren Sie uns, ein Kontoauszug kann jederzeit von uns an Sie übermittelt werden.
Auf unserer Homepage finden Sie den Link zum Download des entsprechenden Formulars der MA50. Bitte schicken Sie uns das vorausgefüllte Formular unter Angabe Ihrer Wohnadresse an: office@schneeweiss.at. Unsere Mitarbeiter werden das Formular final ausfüllen und Ihnen unterschrieben retour schicken.
Der für das Haus zuständige Mitarbeiter des Außendienstes wird die Verfügbarkeit prüfen. Sollte ein Abteil vorhanden sein, wird es Ihnen gerne zugeteilt und ein Vermerk in Ihrem Mietvertragsakt hinterlegt.
Für das Gebäude besteht eine Gebäudeversicherung welche Haftpflicht, Feuer- und Leitungswasserschäden sowie Sturmschäden umfasst. Dadurch sind im Schadensfall Schäden von Leitungen in der Wand, Schäden an Böden und Wandmalerei sowie etwaige Trocknungsmaßnahmen inkludiert. Keinesfalls mitversichert sind damit aber Ihre Möbel, persönliche Gegenstände, Wertsachen, Geräte etc.. Bitte beachten Sie daher auch den Abschluss einer Haushaltsversicherung.
Siehe den Hinweis zu div. Notfalladressen auf unserer Homepage.
Bitte kontaktieren Sie unser Office telefonisch oder per Mail unter Angabe Ihrer Wohnadresse. Die zuständigen Mitarbeiter werden Informationen einholen und Sie zuverlässig kontaktieren.
Möglicherweise liegt noch keine Freigabe seitens der Gebäudeversicherung vor. Bitte kontaktieren Sie uns schriftlich oder telefonisch unter Angabe Ihrer Wohnadresse.
Gemäß der letzten Wohnrechtsnovelle 2015 ist der Vermieter für die Instandhaltung und somit Reparatur eines mitvermieteten Wärmebereitungsgeräts in Ihrem Mietgegenstand zuständig. Die laufende Wartung obliegt Ihnen als Mieter. Bitte beachten Sie, dass die Lebensdauer und Zuverlässigkeit des Gerätes durch die regelmäßige Wartung durch einen konzessionierten Fachbetrieb gesichert wird.
Unter Verweis auf Ihren Mietvertrag und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, welche auf Ihr Mietverhältnis zur Anwendung kommen, obliegt es dem Mieter den Mietgegenstand so instand zu halten, dass dem Vermieter und den anderen Mietern des Hauses kein Nachteil erwächst. Wird die Behebung von ernsten Schäden des Hauses nötig, so ist der Hauptmieter verpflichtet, dem Vermieter ohne Verzug Anzeige zu machen.
Bitte prüfen Sie alle Ihre Geräte auf Funktionsfähigkeit. Möglicherweise ist eines Ihrer Geräte defekt.
Bitte melden Sie uns Ihren Schaden detailliert unter Angabe Ihrer Wohnadresse sowie Kontaktdaten an: office@schneeweiss.at. Sie können einen Schaden aber auch online unter folgendem Link melden.